Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht findet also nicht nur in Streitfragen Anwendung, sondern regelt auch eine Vielzahl von rechtlichen Vereinbarungen innerhalb der familiären Verhältnisse, wenn nichts strittig ist.

 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht:

  • Ehescheidungen
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Vermögensauseinadersetzung und Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Erstellung und inhaltliche Gestaltung von Eheverträgen

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