Können Eltern von ihren Kindern verlangen, dass diese im Haushalt mithelfen?

Familienrecht: Kindermithilfe!

Auch wenn dies von den eigenen Kindern sicherlich nicht gerne vernommen wird, und entgegen einer weitverbreiteten Meinung, sind die Kinder entsprechend ihrem Alter, ihren gesundheitlichen und körperlichen Fähigkeiten verpflichtet im Haushalt mitzuhelfen. Grundlage hierfür ist die Vorschrift des § 1619 BGB. Nach dieser Vorschrift hat das Kind, solange es im Haushalt der Eltern wohnt, diese Eltern in ihrem Haushalt zu unterstützen. In einem etwas länger zurückliegenden Fall aus den 80er Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem 14-jährigen Kind erwartet werden kann, dass dieses 7 Stunden in der Woche solche Dienste erbringt.

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